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   BVerwG, 23.06.1993 - 9 B 341.93   

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https://dejure.org/1993,11370
BVerwG, 23.06.1993 - 9 B 341.93 (https://dejure.org/1993,11370)
BVerwG, Entscheidung vom 23.06.1993 - 9 B 341.93 (https://dejure.org/1993,11370)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juni 1993 - 9 B 341.93 (https://dejure.org/1993,11370)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung der Ausstellung des Vertriebenenausweises mangels deutscher Volkszugehörigkeit - Fehlende Deutschkenntnisse als Zeichen des fehlenden Bewusstseins als deutsche Volkszugehörige - Berücksichtigung des Umstands der Ausstellung eines Vertriebenenausweises für die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69

    Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1993 - 9 B 341.93
    Der Gleichheitssatz vermag eine von der objektiven Rechtslage abweichende Entscheidung nicht zu rechtfertigen (Urteil vom 10. Dezember 1969 - BVerwG 8 C 104.69 - BVerwGE 34, 278, 280) [BVerwG 10.12.1969 - VIII C 104/69].
  • BVerwG, 16.02.1990 - 9 B 325.89

    Einziehung des Vertriebenenausweises

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1993 - 9 B 341.93
    Weiterhin ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß - von der Vorschrift des § 1 Abs. 3 BVFG abgesehen - der einem Verwandten ausgestellte Vertriebenenausweis keine rechtliche Bindung der Behörden und Gerichte zugunsten der Vertriebeneneigenschaft eines anderen Verwandten erzeugt (Urteil vom 22. April 1976 - BVerwG 3 C 63.74 - Buchholz 427.207 § 5 7. FeststellungsDV Nr. 47; Beschluß vom 16. Februar 1990 - BVerwG 9 B 325.89 - Buchholz 412.3 § 18 BVFG Nr. 13).
  • BVerwG, 22.04.1976 - III C 63.74
    Auszug aus BVerwG, 23.06.1993 - 9 B 341.93
    Weiterhin ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß - von der Vorschrift des § 1 Abs. 3 BVFG abgesehen - der einem Verwandten ausgestellte Vertriebenenausweis keine rechtliche Bindung der Behörden und Gerichte zugunsten der Vertriebeneneigenschaft eines anderen Verwandten erzeugt (Urteil vom 22. April 1976 - BVerwG 3 C 63.74 - Buchholz 427.207 § 5 7. FeststellungsDV Nr. 47; Beschluß vom 16. Februar 1990 - BVerwG 9 B 325.89 - Buchholz 412.3 § 18 BVFG Nr. 13).
  • BVerfG, 18.02.1988 - 2 BvR 1324/87

    Umfang der Rechtsschutzgarantie aus Art. 19 Abs. 4 GG im

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1993 - 9 B 341.93
    Der Umstand, daß es eine erneute Anhörung nicht für erforderlich gehalten hat, vermag eine Verletzung rechtlichen Gehörs nicht zu begründen (BVerfG, NVwZ 1988, S. 523, 524) [BVerfG 18.02.1988 - 2 BvR 1324/87].
  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 51.89

    Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit von nach Beginn der

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1993 - 9 B 341.93
    Sie ist bei nach Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen geborenen Personen, zu denen die Klägerin gehört (sog. Spätgeborene), nach den Grundsätzen zu beurteilen, wie sie zuletzt im Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64) dargelegt sind.
  • BVerwG, 13.12.1983 - 9 B 1387.82

    Entlastungsgesetz - Berufungsgericht - Berufung - Zurückweisung - Einstimmigkeit

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1993 - 9 B 341.93
    Das Gesetz hebt damit hinsichtlich der fehlenden Erfolgsaussichten der Berufung und der Entbehrlichkeit einer mündlichen Verhandlung allein auf die Auffassung des Berufungsgerichts ab (Beschluß vom 13. Dezember 1983 - BVerwG 9 B 1387.82 - Buchholz 312 EntlG Nr. 34 zu der insoweit gleichlautenden Vorschrift des Art. 2 § 5 EntlG).
  • BVerwG, 16.06.1994 - 9 B 58.94

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Das gilt grundsätzlich auch für Polen, wo der Gebrauch der deutschen Sprache jedenfalls ungefähr seit Ende 1956 nicht mehr verboten war (Beschlüsse vom 23. April 1993 - BVerwG 9 B 20.93 - vom 7. Juni 1993 - BVerwG 9 B 289.93 - vom 17. Juni 1993 - BVerwG 9 B 283.93 - und vom 23. Juni 1993 - BVerwG 9 B 341.93 -).
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